• Rettet die Baumallee

    Hülstener Straße

  • Alleen sind

    Kultur- und Naturgut

  • Alleen sind

    ökologisch wichtig

  • Alleen sind

    landschaftsprägend

  • Alleen sind

    identitätsstiftend

Warum die Baumallee abgeholzt werden soll - Planung der Stadt Dülmen!

Die rund 40 Allee-Ahornbäume im westfälischen Dülmen, an der Hülstener Straße zwischen Gausepatt und Halterner Straße, sind laut Baumgutachten von 2015 überwiegend über 70 Jahre alt und haben zu zwei Dritteln eine weitere Lebenserwartung zwischen 15 und bis zu 30 Jahren und mehr. Sie sollen nach Beschluss des Dülmener Stadtrats von Ende 2017 gefällt werden, um für den Bau der Dülmener Südumgehung zu weichen. Geplant ist, dann eine neue Baumreihe zu pflanzen, eine dreireihige Allee mit 87 jungen Bäumen und einer Stammdicke von ca. 60 Millimetern. Gegen die unnötige Abhlolzung der attraktiven Baumallee wehren sich Bürger und besonders die Anwohner.

KlARTEXT: Um die Vernichtung der Bäume zu verhindern, gründete sich eine Interessengemeinschaft, die sich unter dem Motto "RETTET DIE BAUMALLEEN" für den Erhalt der Bäume einsetzt.

Baumallee an der Hülstener Straße im Sommer
Baumallee an der Hülstener Straße im Sommer
Baumallee an der Hülstener Straße im Herbst
Baumallee an der Hülstener Straße im Herbst
Die heißen Sommermonate machen der Natur zu schaffen.
Allee als Schattenspender
Umgestürzter Baum nach der Windhose im Jahr 2018. Die Bäume dienen als Schutz für die Wohnbebauung.

Südumgehung und Erhalt einer durchgängigen Allee!

Beides geht!

Auch wir wollen den Bau der Südumgehung! Eine Abholzung der Allee ist aber nicht zwingend erforderlich, weil es eine verträgliche und machbare Kompromisslösung gibt, bei der der wertvolle Altbaumbestand erhalten bleiben kann.

Kernstück für den Kompromiss ist der schon von uns am 06.06.2017 eingereichte Vorschlag, die bestehende Hülstener Straße durchgängig zwischen Gausepatt und Halterner Straße als Fuß- und Radweg zu nutzen. Daraufhin erstellte die Verwaltung zur Bürgerversammlung am 13.06.2017 die Variante 4 als abgewandelte Version unseres Vorschlags. Die neue zweispurige Fahrbahn der Südumgehung könnte dann mit etwa 12 m Abstand zum Fuß-und Radweg auf einer nördlich gelegenen Wiese, die als Gewerbegebiet ausgewiesen ist, geführt werden. 

Durch den größeren Abstand und die trennende Wirkung der Altbaumreihe wird bei den Nutzern des Fuß- und Radweges sowohl das Naturempfinden als auch die Verkehrssicherheit, insbesondere auch im Eingangsbereich der Sportstätte, deutlich erhöht.

Die zusätzlichen Kosten für den Grunderwerb werden durch Einsparungen bei der Nutzung der aktuellen Bausubstanz in etwa kompensiert:

  • keine Abholzung und geringer Rückbau des Straßenkörpers,
  • deutlich verminderte Neuanpflanzung von Bäumen,
  • keine neue Wasserversorgung Merfeld,
  • Einsparung Kostenanteil Fuß-Radweg der Variante 1.

Leider ist die Stadt Dülmen nicht auf mehrfach gestellte Fragen zu Einzelkosten eingegangen um die notwendige Transparenz für einen seriösen Kostenvergleich der diskutierten Varianten als Entscheidungsgrundlage zu schaffen.

 

KLARTEXT: DER ERHALT DER BAUMALLEE AUF BASIS DER VORGESCHLAGENEN ALTERNATIVE VERHINDERT NICHT DEN BAU DER SÜDUMGEHUNG

DIE BESCHLUSSLAGE - AKTUELL

Weil Alleen einen landschaftsbildprägenden und ökologischen Wert besitzen, sind diese nach § 41 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW) geschützt. Die Stadt Dülmen hat deshalb für die Umsetzung einer Trassenführung nach Variante 1 bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Kreises Coesfeld einen Antrag auf Befreiung von § 41 zur Beseitigung der Allee gestellt. Die Befreiung ist durch die UNB des Kreis Coesfeld erteilt worden. Daraufhin hat der BUND eine Klage gegen die Rechtmäßigkeit der Befreiung vor dem Verwaltungsgericht in Münster eingereicht. Die Befreiungsklage schließt auch die erforderlichen Abholzungen zur Umsetzung der ursprünglich geplanten Variante 0 ein.

 

Darüber hinaus hat die Stadtverordnetenversammlung am 03.05.2018 den Entwurfsbeschluss zur IV. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 79/4 "Gausepatt" beraten und beschlossen. Das hat zur Folge, dass die Allee und das gleichermaßen betroffene Wäldchen in dem entsprechenden Bereich abgeholzt würde. Danach wurde am 13.12.2018 die IV. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 79/4 "Gausepatt"  .... als Satzung beschlossen, obwohl sich eine neue Entwicklung mit der Möglichkeit, die Allee zu erhalten, abzeichnete.

 

Neue Entwicklung:

In der Beschlussvorlage WF 266/2018 vom 06.11.2018 zur 91. Änderung des Flächennutzungsplans schreibt die Stadt Dülmen, dass der Eigentümer des Grundstücks der ehem. BEDO Möbelfabrik (Fläche ca. 5,5 ha) am 18.10.2018 einen Antrag gestellt hat, ca. 40 Prozent der Freifläche einer Wohnbebauung zuzuführen (S. 2 der Beschlussvorlage). Welche Teilstücke dafür ausgewählt werden sollen, ist noch nicht geklärt und richtet sich nach den Emissionsschutzvorgaben.  Die Stadt will eine Änderung des Flächennutzungsplanes vornehmen (siehe Sitzung des Bauausschusses vom 04.12.2018). Hierzu muss zudem eine Änderung des Regionalplans für das Münsterland beantragt werden, da die Fläche eine Wohnnutzung regelmäßig ausschließt. Sollte die Nutzungsänderung genehmigt werden, so wird mit dieser Genehmigung der Grundstückswert um ein Mehrfaches steigen. Laut Bürgermeisterin Stremlau habe der Eigentümer geäußert, keine Grundfläche (keinen Streifen) nördlich der Hülstener Allee für die Verschwenkung der Fahrbahntrasse an die Stadt veräußern zu wollen. Im Rahmen einer solch wertsteigernden Änderung müsste es der Stadt doch möglich sein, in den entsprechenden Verhandlungen den Ankauf des für den Erhalt der Allee infrage kommenden Streifens zu einem vernünftigen Preis zu vereinbaren.

 

Klartext: Nach unserer Auffassung gäbe die Stadt mit einer auflagefreien Änderung des Flächennutzungsplanes leichtfertig eine gute Verhandlungsposition auf. An dieser Stelle wird deutlich, dass der Erhalt der Allee anscheinend gar nicht gewünscht wird sondern dass es darum geht, die Südumgehung analog der Variante 1 so bald wie möglich "durchzuziehen". Der Erhalt der Allee, der jetzt ohne großen Aufwand möglich wäre, wird anscheinend gar nicht gewollt.

BUND - UNSER PARTNER

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ist mit mehr als 570.000
Mitgliedern der größte Naturschutzverband in Deutschland. Als gemeinnützige
Organisation erhält der BUND keine staatlichen Zuschüsse. Er ist rein durch
Spenden und Mitgliederbeiträge finanziert und kann daher vollkommen unabhängig
arbeiten.


Die Vertretung des BUND auf Landesebene ist der BUND Landesverband Nordrhein-
Westfalen. Der Verband ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz anerkannt und hat
deshalb besondere Beteiligungs- und Klagemöglichkeiten bei Planverfahren, die eine
Beeinträchtigung für Landschaft und Natur darstellen.


Im Kreis und vor Ort ist der BUND in Kreis- bzw. Ortsgruppen organisiert. Diese
Gruppen kümmern sich ehrenamtlich um Projekte in ihrer Region.


Ein wichtiges Projekt der BUND-Ortsgruppe Dülmen und der BUND-Kreisgruppe
Coesfeld ist der Schutz der Hülstener Allee in Dülmen. Sie stehen in engem Kontakt
mit der Interessengemeinschaft zum Erhalt der Allee. Die ökologische Bedeutung,
aber auch der mit der Allee verbundene Erholungswert, dürfen Dülmen nicht verloren
gehen. Deshalb ist die Ortsgruppe Dülmen, nachdem sich eine Befreiung der Allee
vom Schutzstatus angedeutet hat, auf den BUND Landesverband NRW zugegangen.
Nach eingehender Prüfung hat dieser nun Klage gegen den Befreiungsbescheid des
Kreises Coesfeld eingereicht.

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